Gesetzliche Verordnungen

Hinweis gemäß Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.  "Cd"  steht für Cadmium, "Hg" steht für Quecksilber und "Pb" steht für Blei.

Batterieverordnung


1 Batterie enthält Cadmium
2 Batterie enthält Quecksilber
3 Batterie enthält Blei

Hinweis gemäß Elektroschrottverordnung

Elektroschrottverordnung

Am 24.03.2006 trat eine neue Regelung in Kraft: Verbraucher können und sollen ab diesem Stichtag ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind dann für die weitere Entsorgung zuständig. Außerdem dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Elektrogeräten nicht mehr verwendet werden.

Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir nur Ware von Herstellern mit einer gültigen WEEE-Registrierung beziehen. Da wir die Waren nicht in Verkehr bringen sondern nur weiter vertreiben, sind wir nicht zur Rücknahme verpflichtet. Ihre ausgedienten Geräte geben Sie daher bitte bei einer der kommunalen Sammelstellen ab, was für Endverbraucher kostenlos erfolgt.

Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG)

Ziele des Gesetzes:
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung, durch Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten und die Verringerung des Schadstoffgehalts der Geräte. Bezogen auf ganz Deutschland sollen aus privaten Haushalten mindestens 4 kg Altgeräte pro Einwohner und Jahr gesammelt werden. Durch das Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Neugeräten sollen Belastungen für Umwelt und Gesundheit von vornherein vermieden werden und Entsorgungsprobleme gar nicht erst entstehen. Die Verpflichtung, für die Entsorgung, d.h. für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Geräte Verantwortung zu übernehmen, soll die Hersteller dazu zwingen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in ihre Kalkulation einzubeziehen.


Elektroschrott

Bei Fragen zur Elektroschrott-Verordnung wenden Sie sich bitte direkt an support@yovivo.de

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
http://www.elektrogesetz.de/
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/elektro_und_elektronikgeraetegesetz/doc/36726.php

Hinweis gemäß Verpackungsverordnung

Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG

Landbell Logo

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4110835) angeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de